print

Verordnung über die Schüler- und Kinderspeisung – SchKiSpV

arrow_left arrow_right

Durchführungsbestimmungen zu dieser Verordnung erläßt der Minister für Handel und Versorgung in Übereinstimmung mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25