Art 3 Gesetz zur Überführung der Ansprüche
und Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen
des Beitrittsgebiets (Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz
- AAÜG)
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Art 4 Gesetz über das Ruhen von Ansprüchen
aus Sonder- und Zusatzversorgungssystemen
(Versorgungsruhensgesetz)
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