1Ausnahmen von der regelmäßigen Beurteilung können zugelassen werden, wenn eine dienstliche Beurteilung nicht zweckmäßig ist. 2Dies ist insbesondere in herausgehobenen Führungsfunktionen der Fall. 3Die §§ 37 bis39 bleiben unberührt.
Ersetzt V 2030-7-3-1 v. 12.2.2009 I 284 (BLV 2009)