(1) 1Als Grundlage für die Personalentwicklung sind Personalentwicklungskonzepte zu erstellen.
2Über die Gestaltung entscheidet die oberste Dienstbehörde.
3Sie kann diese Befugnis auf andere Behörden übertragen.
(2) 1Im Rahmen der Personalentwicklungskonzepte sind Eignung, Befähigung und fachliche Leistung durch Personalführungs- und Personalentwicklungsmaßnahmen zu erhalten und zu fördern.
2Dazu gehören zum Beispiel