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Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten – BLV

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1Ein Vorbereitungsdienst für den mittleren Dienst dauert mindestens ein Jahr, in der Regel jedoch zwei Jahre.
2Er besteht aus einer fachtheoretischen und einer berufspraktischen Ausbildung.

Zuletzt geändert durch Art. 9 G v. 19.7.2024 I Nr. 247
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25