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Gesetz über Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten – SprAuG

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1Eine Versammlung nach § 15 kann bis zum Ablauf des 7. April 2023 auch mittels audiovisueller Einrichtungen durchgeführt werden, wenn sichergestellt ist, dass nur teilnahmeberechtigte Personen Kenntnis von dem Inhalt der Versammlung nehmen können.
2Eine Aufzeichnung ist unzulässig.

Zuletzt geändert durch Art. 6e G v. 16.9.2022 I 1454
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25