Die Flaggenbescheinigung berührt nicht die Vorschriften darüber, ob und wie anstelle oder neben der Bundesflagge eine Dienstflagge gesetzt werden darf.
Zuletzt geändert durch Art. 178 G v. 29.3.2017 I 626
Änderung durch Art. 7 G v. 18.6.2026 I Nr. 184 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet