| Maße in Millimetern |

| * Zulässige Höhe für Fahrzeugteile, aus denen Dampf ausströmen kann | Unterer Teil der Bezugslinie Siehe Bilder 2 und 3 |

Bezugslinie für die unteren Teile der Fahrzeuge, die nicht über Gleise fahren dürfen, deren Einrichtungen nach der Grenzlinie für feste Anlagen gemäß Anlage 1 Bild 2 Buchstabe b bemessen sind (Ablaufberge, Rangiereinrichtungen).
