Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung – EBO

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(Fundstelle: BGBl. I 1991, Nr. 30 Anlageband S. 10 - 12)



1 Die halben Breitenmaße der Grenzlinie bei Oberleitung sind durch Addition folgender horizontal wirkender Einflußgrößen zu berechnen:

1.1 Halbes Breitenmaß des Stromabnehmers,

1.2 Schwingung des Stromabnehmers,

1.3 Auslenkung des Stromabnehmers im Gleisbogen,

1.4 Verschiebung infolge der Stellung eines Fahrzeugs im Gleisbogen und unter Berücksichtigung der Spurweite des Gleises (Ausladung),

1.5 Verschiebung aus quasistatischer Seitenneigung, die sich beim Stand eines Fahrzeugs in einem Gleis mit Überhöhung oder bei Fahrt in einem Gleisbogen mit Überhöhungsfehlbetrag ergibt, wobei nur der Wert in Ansatz gebracht wird, der den bereits in 1.2 enthaltenen Anteil von 66 mm überschreitet,

1.6 Zufallsbedingte Verschiebungen aus Gleislageunregelmäßigkeiten; hierbei darf die geringe Wahrscheinlichkeit des gleichzeitigen Auftretens aller ungünstigen Einflüsse berücksichtigen werden.

1.7 Mindestabstand von der Oberleitung

Nennspannung
kV
Abstand *)
mm
Wechselstrom 15 150 (100)
Wechselstrom 25 220 (150)
Gleichstrom 1,5 35 (25)
Gleichstrom 3 50 (35)

*) Die Werte in Klammern dürfen nur bei vorübergehender Annäherung des Stromabnehmers an ortsfeste Bauteile angewendet werden.


2 Die Verschiebungen nach 1.2 bis 1.6 dürfen bei Geschwindigkeiten bis 160 km/h auch nach den folgenden Tabellen ermittelt werden:

2.1 Schwingung und Auslenkung (zu 1.2 und 1.3)

Arbeitshöhe des Stromabnehmers
mm
Verschiebung *)
mm
6500 170
5000 110

Zwischenwerte dürfen geradlinig eingeschaltet werden.


2.2 Ausladung bei Radien von 100 m und mehr (zu 1.4)

Radius
m
Ausladung
mm
Spurweite Spurweite
≤ 1445 mm ≤ 1470 mm
100   43
120   39
150   34
200   30
250 15 28
300 13 26
400 11 24
500 10 23
600 9 22
800 8 21
1000 8 20
2000 6 19
3000 6 18
 ₒₒ 5 18


Zwischenwerte dürfen geradlinig eingeschaltet werden.

2.3 Verschiebung aus quasistatischer Seitenneigung (zu 1.5)

Arbeitshöhe des
Stromabnehmers
Verschiebung *)
bei Überhöhung oder Überhöhungsfehlbetrag
mm
66 100 130 150 160
mm mm
6500 0 31 58 76 85
5000 0 23 44 57 64


Zwischenwerte dürfen geradlinig eingeschaltet werden.

*) Bei einem Neigungskoeffizienten s = 0,225


2.4 Zufallsbedingte Verschiebungen (zu 1.6)

Arbeitshöhe des
Stromabnehmers
Verschiebung
  bei nicht festgelegtem
Gleis
bei festgelegtem
Gleis
bei festgelegtem Gleis
und einem Überhöhungs-
oder Querhöhenfehler
≤ 5 mm
mm mm
6500 99 95 32
6000 92 87 29
5500 85 80 27
5000 79 73 25

Zwischenwerte dürfen geradlinig eingeschaltet werden.

3 Mindestfahrdrahthöhe über Schienenoberkante

Nennspannung
kV
Höhe
mm
Wechselstrom 15 4950
Wechselstrom 25 5020
Gleichstrom 1,5 4850
Gleichstrom 3 4865

Zuletzt geändert durch Art. 2 V v. 5.4.2019 I 479
Änderung durch Art. 22 G v. 22.7.2026 I Nr. 224 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet
Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
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