(1) 1§ 5 Abs. 7 und § 6 Abs. 5 dieses Gesetzes treten am Tage nach der Verkündung in Kraft.
2Im übrigen tritt dieses Gesetz an dem Tage in Kraft, an dem das Umweltschutzprotokoll vom 4. Oktober 1991 zum Antarktis-Vertrag für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt.
(2) Der Tag des Inkrafttretens ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.