1Die Vergabestelle für Berechtigungszertifikate veröffentlicht eine Liste aller erteilten gültigen Berechtigungen.
2Dabei sind die Angaben nach § 18 Absatz 4 Satz 2 Nummer 1 bis 4 des Personalausweisgesetzes und die Gültigkeitsdauer der Berechtigung zu veröffentlichen.
3Die Daten dürfen ausschließlich für Zwecke des elektronischen Identitätsnachweises verwendet werden.