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Milch- und Fettgesetz – MilchFettG

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1Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft kann das Max Rubner-Institut, Bundesforschungsinstitut für Ernährung und Lebensmittel, mit der Durchführung von Forschungsaufgaben im Bereich dieses Gesetzes beauftragen.
2Zu diesen Aufgaben gehören insbesondere die Erhaltung und Förderung der Güte von Milch und Milcherzeugnissen sowie die Einführung und Verwendung von Gütezeichen.

Zuletzt geändert durch Art. 7 G v. 27.7.2021 I 3274
Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26