1Die Vereinbarung eines Selbstbehaltes des Versicherungsnehmers ist zulässig. 2Der Selbstbehalt kann dem Anspruch des Dritten jedoch nicht entgegengehalten werden.
Neufassung durch Bek. v. 10.7.2008 I 1229;
zuletzt geändert durch Art. 28 V v. 11.12.2024 I Nr. 411