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Verordnung über Lieferbeschränkungen für Kraftstoff in einer Versorgungskrise – KraftstoffLBV

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Kraftstoffhändler, die an einer Tankstelle Kraftstoff abgeben, sind verpflichtet, Abnehmern Kraftstoff gegen Bezugscheine zu liefern, soweit sie über Vorräte verfügen.

Zuletzt geändert durch Art. 29 G v. 15.7.2024 I Nr. 236
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25