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Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den verkürzten Aufstieg in den höheren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei – HBPolVDAufstV

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Die Zeiten des Erholungsurlaubs werden von der Bundespolizeiakademie bestimmt.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25