α
HBPolVDAufstV
print
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den verkürzten Aufstieg in den höheren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei – HBPolVDAufstV
arrow_left
arrow_right
§ 14 Gliederung der Ausbildung
link
anchor
Die Ausbildung gliedert sich in
1.
den ersten Teil der theoretischen Ausbildung,
2.
die Anfertigung einer Seminararbeit,
3.
die praktische Ausbildung und
4.
den zweiten Teil der theoretischen Ausbildung (Repetitorium).
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25
Impressum
Datenschutzerklärung