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Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den verkürzten Aufstieg in den höheren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei – HBPolVDAufstV

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1Das Bundespolizeipräsidium regelt durch Verwaltungsvorschrift:

1.
den Ablauf des Auswahlverfahrens,
2.
die Dauer der Teile des Auswahlverfahrens,
3.
die im jeweiligen Teil zu bearbeitenden Aufgaben,
4.
die Bewertungs- und Gewichtungssystematik sowie
5.
die Mindestpunktzahl, die für das Bestehen erforderlich ist.

Geändert durch Art. 2 Abs. 9 V v. 11.3.2026 I Nr. 67
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Mai '26