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Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den verkürzten Aufstieg in den höheren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei – HBPolVDAufstV

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1Wer mindestens die Mindestpunktzahl, die für das Bestehen erforderlich ist, erreicht hat, hat das Auswahlverfahren bestanden.
2Die Mindestpunktzahl ist die Hälfte der insgesamt vergebenen Punkte.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25