HBPolVDAufstV
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Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den verkürzten Aufstieg in den höheren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei – HBPolVDAufstV
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§ 27 Zeitpunkt der Abschlussprüfung
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Die Abschlussprüfung findet in der zweiten Woche des Repetitoriums statt.
Geändert durch Art. 2 Abs. 9 V v. 11.3.2026 I Nr. 67
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Mai '26
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