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Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den verkürzten Aufstieg in den höheren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei – HBPolVDAufstV

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(1) Die Ausbildung erfolgt in den Fächern

1.
Einsatzlehre und Kriminalistik,
2.
Einsatzrecht,
3.
Führungslehre,
4.
Recht des öffentlichen Dienstes sowie
5.
Staats- und Verfassungsrecht.

(2) Die theoretische Ausbildung erfolgt an der Bundespolizeiakademie.

Geändert durch Art. 2 Abs. 9 V v. 11.3.2026 I Nr. 67
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Mai '26