print

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den verkürzten Aufstieg in den höheren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei – HBPolVDAufstV

arrow_left arrow_right

Eine Klausur hat bestanden, wer in der Klausur mindestens fünf Rangpunkte erreicht hat.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25