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Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den verkürzten Aufstieg in den höheren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei – HBPolVDAufstV

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(1) Das Repetitorium dauert zwei Wochen.

(2) Das Repetitorium erfolgt an der Bundespolizeiakademie.

Seite zuletzt aktualisiert am 11. Januar '26