GeflPestSchV
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Geflügelpest-Verordnung – GeflPestSchV
Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest
Link zum vollständigen Text der Vorschrift
Inhalt
(nicht-amtl. Übersicht)
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
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§ 1 Begriffsbestimmungen
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Abschnitt 2 Schutzmaßregeln bei gehaltenen Vögeln
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Unterabschnitt 1 Allgemeine Schutzmaßregeln
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§ 2 Anzeige, Register und Aufzeichnungen
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§ 3 Fütterung und Tränkung
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§ 4 Früherkennung
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§ 5 Schutzkleidung
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§ 6 Weitere allgemeine Schutzmaßregeln
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§ 7 Geflügelausstellungen und Geflügelmärkte
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§ 8 Schutzimpfungen und Heilversuche
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§ 9 Durchführung der Schutzimpfung
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§ 10 Untersuchungen im Falle der Schutzimpfung
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§ 11 Maßregeln für das Verbringen geimpfter Vögel
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§ 12 Maßregeln bei Feststellung von Geflügelpest oder niedrigpathogener aviärer Influenza bei geimpften Vögeln
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Unterabschnitt 2 Aufstallung, Anordnungen
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§ 13 Aufstallung
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§ 14 Weitere Anordnungen
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§ 14a Abgabe im Reisegewerbe
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Unterabschnitt 3 Schutzmaßregeln bei Geflügelpest
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Teil 1 Vor amtlicher Feststellung
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§ 15 Verdachtsbestand
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§ 16 Anordnung für weitere Bestände
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§ 17 Überwachungszone
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Teil 2 Nach amtlicher Feststellung
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§ 18 Öffentliche Bekanntmachung
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§ 19 Schutzmaßregeln für den Seuchenbestand
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§ 20 Schutzmaßregeln in besonderen Einrichtungen
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§ 21 Schutzmaßregeln in Bezug auf den Sperrbezirk
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§ 22 Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für gehaltene Vögel
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§ 23 Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für Bruteier und Konsumeier
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§ 24 Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für Fleisch von Geflügel und Federwild
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§ 25 Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für tierische Nebenprodukte
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§ 26 Reinigung und Desinfektion von Transportfahrzeugen
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§ 27 Schutzmaßregeln in Bezug auf das Beobachtungsgebiet
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§ 28 Ausnahmen von der Beobachtungsgebietsregelung
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§ 29 Weitere Ausnahmen von der Beobachtungsgebietsregelung
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§ 30 Schutzmaßregeln in Bezug auf die Kontrollzone
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§ 31 Ausnahmen von der Kontrollzonenregelung
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§ 32 Weitere Ausnahmen von der Kontrollzonenregelung
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§ 32a Schutzmaßregeln für Gebiete mit hoher Geflügeldichte
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§ 33 Risikobewertung
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§ 34 Seuchenausbruch in einem benachbarten Mitgliedstaat
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§ 35 Schutzmaßregeln für den Kontaktbestand
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§ 36 Notimpfungen nach Entscheidung der Kommission
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§ 37 Ausnahmen für das Verbringen innerhalb des Impfgebiets
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§ 38 Ausnahmen für das Verbringen aus dem Impfgebiet
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§ 39 Ausnahmen für das Verbringen von außerhalb des Impfgebiets
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§ 40 Untersuchungen im Falle der Notimpfung
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§ 41 Schutzmaßregeln bei Feststellung der Geflügelpest bei notgeimpften Vögeln
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§ 42 Notimpfungen bei Gefahr im Verzuge
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Unterabschnitt 4 Schutzmaßregeln in Schlachtstätten, auf dem Transport und in Grenzkontrollstellen
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§ 43 Schutzmaßregeln
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Unterabschnitt 5 Aufhebung, Wiederbelegung
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§ 44 Aufhebung der Schutzmaßregeln
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§ 45 Wiederbelegung
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Unterabschnitt 6 Schutzmaßregeln bei niedrigpathogener aviärer Influenza
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§ 46 Schutzmaßregeln für den Bestand
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§ 47 Schutzmaßregeln in besonderen Einrichtungen
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§ 48 Schutzmaßregeln in Bezug auf das Sperrgebiet
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§ 49 Ausnahmen von der Sperrgebietsregelung
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§ 50 Schutzmaßregeln für weitere Bestände
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§ 51 Notimpfung
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§ 52 Aufhebung der Schutzmaßregeln
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§ 53 Wiederbelegung
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§ 53a Schutzmaßregeln in sonstigen Fällen
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Abschnitt 3 Schutzmaßregeln bei Wildvögeln
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Unterabschnitt 1 Allgemeine Schutzmaßregeln
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§ 54 Früherkennung
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Unterabschnitt 2 Besondere Schutzmaßregeln
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Teil 1 Vor amtlicher Feststellung
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§ 55 Verdacht auf Geflügelpest, Geflügelpest
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Teil 2 Nach amtlicher Feststellung
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§ 56 Schutzmaßregeln in Bezug auf den Sperrbezirk und das Beobachtungsgebiet
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§ 57 Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für gehaltene Vögel und Bruteier
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§ 58 Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für Fleisch
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§ 59 Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für tierische Nebenprodukte
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§ 60 Ausnahmen von der Beobachtungsgebietsregelung
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§ 61 Risikobewertung
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§ 62 Seuchenausbruch in einem benachbarten Mitgliedstaat
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§ 63 Aufhebung der Schutzmaßregeln
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Abschnitt 4 Schlussvorschriften
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§ 64 Ordnungswidrigkeiten
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§ 65 Weitergehende Maßnahmen
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§ 66 (weggefallen)
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§ 67 Aufheben bundesrechtlicher Vorschriften
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§ 68 (Inkrafttreten)
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Anlage 1 (zu § 8 Absatz 3, § 10 Absatz 3, § 11 Absatz 1, § 15 Absatz 5, § 20 Absatz 1, § 21 Absatz 3, § 47 Absatz 1, § 48 Absatz 2)
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Anlage 2 (zu § 7 Absatz 2, § 13 Absatz 4)
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Neugefasst durch Bek. v. 15.10.2018 I 1665, 2664
Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26
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