Designverordnung – DesignV

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1Ein Antrag auf Weiterbehandlung der infolge Fristversäumnisses zurückgewiesenen Anmeldung (§ 17 Absatz 1 des Designgesetzes) muss folgende Angaben enthalten:

1.
das Aktenzeichen der Anmeldung,
2.
den Namen des Anmelders und
3.
das Datum des Beschlusses, auf den sich der Antrag bezieht.

Zuletzt geändert durch Art. 3 V v. 24.6.2026 I Nr. 193
Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
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