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Gesetz zur Beschleunigung von Beschaffungsmaßnahmen für die Bundeswehr – BwBBG

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1Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
2Es tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.

Das G tritt gem. § 9 Satz 2 dieses G mWv 1.1.2027 außer Kraft
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25