print

Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Binnenschiffahrtssachen – BinSchGerG

arrow_right

In Binnenschiffahrtssachen sind im ersten Rechtszug die Amtsgerichte zuständig.

Zuletzt geändert durch Art. 8 G v. 20.4.2013 I 831
Seite zuletzt aktualisiert am 11. Januar '26