Brennstoffemissionshandelsverordnung – BEHV

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1Nach vollständiger Versteigerung der Gesamtversteigerungsmenge nach § 11 Absatz 1 verkauft die beauftragte Stelle im Jahr 2026 Emissionszertifikate zu einem Überschussmengenpreis von 68 Euro pro Emissionszertifikat.
2Für die Durchführung dieses Verkaufs gelten die Regelungen nach den §§ 9 und 10 entsprechend.

Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 11.9.2025 I Nr. 209
Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
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