- a)
Eintragungsnachweis der juristischen Person oder Personengesellschaft, sofern der Antragsteller nicht in einem deutschen Handelsregister registriert ist,
- b)
Nachweis, dass der Antragsteller in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums Inhaber eines offenen Bankkontos ist,
- c)
- d)
Liste der Geschäftsführer,
- e)
Kopie des Jahresberichts oder der letzten geprüften Bilanz oder, sofern keine geprüfte Bilanz vorliegt, der Bilanz mit Stempel der Steuerbehörde oder Bestätigung des Wirtschaftsprüfers,
- f)
Dokumente zum Nachweis der Eintragung des Geschäftssitzes des Kontoinhabers, sofern dies aus den gemäß Buchstabe a vorgelegten Dokumenten nicht klar hervorgeht,
- g)
Führungszeugnis der vertretungsberechtigten natürlichen Person, die für den Antragsteller die Kontoeröffnung beantragt, und
- h)
Führungszeugnis des wirtschaftlich Berechtigten oder des Geschäftsführers des Antragstellers.