ZAG
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Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz – ZAG
Gesetz über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten
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Inhalt
(nicht-amtl. Übersicht)
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
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Unterabschnitt 1 Begriffsbestimmungen, Anwendungsbereich, Aufsicht
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§ 1 Begriffsbestimmungen
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§ 1a Unzuverlässigkeit von sanktionierten Personen
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§ 2 Ausnahmen; Verordnungsermächtigung
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§ 3 Für Institute zugelassene Tätigkeiten und verbotene Geschäfte
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§ 4 Aufgaben und allgemeine Befugnisse der Bundesanstalt, Entscheidung in Zweifelsfällen
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§ 4a Elektronische Bekanntgabe oder Zustellung von Verwaltungsakten; Verordnungsermächtigung
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§ 4b Besondere Befugnisse nach der Verordnung (EU) 2022/2554
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§ 5 Zusammenarbeit mit anderen Behörden
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§ 6 Verschwiegenheitspflicht
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Unterabschnitt 2 Durchsetzung des Erlaubnisvorbehalts
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§ 7 Einschreiten gegen unerlaubte Zahlungsdienste und E-Geld-Geschäfte
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§ 8 Verfolgung unerlaubter Zahlungsdienste und E-Geld-Geschäfte
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Unterabschnitt 3 Sofortige Vollziehbarkeit
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§ 9 Sofortige Vollziehbarkeit
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Abschnitt 2 Erlaubnis; Inhaber bedeutender Beteiligungen
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Unterabschnitt 1 Erlaubnis
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§ 10 Erlaubnis für das Erbringen von Zahlungsdiensten; Verordnungsermächtigung
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§ 11 Erlaubnis für das Betreiben von E-Geld-Geschäften; Verordnungsermächtigung
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§ 12 Versagung der Erlaubnis
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§ 13 Erlöschen und Aufhebung der Erlaubnis
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Unterabschnitt 2 Inhaber bedeutender Beteiligungen
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§ 14 Inhaber bedeutender Beteiligungen; Verordnungsermächtigung
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Abschnitt 3 Eigenmittel, Absicherung im Haftungsfall
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§ 15 Eigenmittel; Verordnungsermächtigung
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§ 16 Absicherung für den Haftungsfall für Zahlungsauslösedienste; Verordnungsermächtigung
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Abschnitt 4 Sicherungsanforderungen
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§ 17 Sicherungsanforderungen für die Entgegennahme von Geldbeträgen im Rahmen der Erbringung von Zahlungsdiensten und des Betreibens des E-Geld-Geschäfts
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§ 18 Sicherungsanforderungen für die Entgegennahme von Geldbeträgen für die Ausgabe von E-Geld
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Abschnitt 5 Vorschriften über die laufende Beaufsichtigung von Instituten
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§ 19 Auskünfte und Prüfungen
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§ 20 Abberufung von Geschäftsleitern und Mitgliedern des Verwaltungs- und Aufsichtsorgans, Übertragung von Organbefugnissen auf Sonderbeauftragte
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§ 21 Maßnahmen in besonderen Fällen und Insolvenzantrag
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§ 22 Vorlage von Jahresabschluss, Lagebericht und Prüfungsberichten
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§ 23 Anzeigepflicht bei Bestellung des Abschlussprüfers, Bestellung in besonderen Fällen
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§ 24 Besondere Pflichten des Prüfers; Verordnungsermächtigung
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§ 25 Inanspruchnahme von Agenten; Verordnungsermächtigung
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§ 26 Auslagerung
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§ 27 Organisationspflichten
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§ 28 Anzeigen; Verordnungsermächtigung
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§ 29 Monatsausweise; Verordnungsermächtigung
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§ 30 Aufbewahrung von Unterlagen
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Abschnitt 6 Sondervorschriften für das E-Geld-Geschäft und den Vertrieb und die Rücktauschbarkeit
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§ 31 Verbot der Ausgabe von E-Geld über andere Personen
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§ 32 Vertrieb und Rücktausch von E-Geld durch E-Geld-Agenten
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§ 33 Verpflichtungen des E-Geld-Emittenten bei der Ausgabe und dem Rücktausch von E-Geld
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Abschnitt 7 Sonderbestimmungen für Kontoinformationsdienste
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§ 34 Registrierungspflicht; Verordnungsermächtigung
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§ 35 Versagung der Registrierung
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§ 36 Absicherung für den Haftungsfall; Verordnungsermächtigung
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§ 37 Erlöschen und Aufhebung der Registrierung
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Abschnitt 8 Europäischer Pass, Zweigniederlassung und grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr, Zweigstellen aus Drittstaaten
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§ 38 Errichten einer Zweigniederlassung, grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr durch inländische Institute
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§ 39 Errichten einer Zweigniederlassung, grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr von Unternehmen mit Sitz in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums
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§ 40 Berichtspflicht
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§ 41 Zentrale Kontaktperson; Verordnungsermächtigung
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§ 42 Zweigstellen von Unternehmen mit Sitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
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Abschnitt 9 Register
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§ 43 Zahlungsinstituts-Register
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§ 44 E-Geld-Instituts-Register
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Abschnitt 10 Gemeinsame Bestimmungen für alle Zahlungsdienstleister
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Unterabschnitt 1 Kartengebundene Zahlungsinstrumente
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§ 45 Pflichten des kontoführenden Zahlungsdienstleisters
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§ 46 Rechte und Pflichten des kartenausgebenden Zahlungsdienstleisters
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§ 47 Ausnahme für E-Geld-Instrumente
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Unterabschnitt 2 Zugang von Zahlungsauslöse- und Kontoinformationsdienstleistern zu Zahlungskonten
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§ 48 Pflichten des kontoführenden Zahlungsdienstleisters bei Zahlungsauslösediensten
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§ 49 Pflichten des Zahlungsauslösedienstleisters
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§ 50 Pflichten des kontoführenden Zahlungsdienstleisters bei Kontoinformationsdiensten
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§ 51 Pflichten des Kontoinformationsdienstleisters
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§ 52 Zugang zu Zahlungskonten
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Unterabschnitt 3 Risiken und Meldung von Vorfällen
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§ 53 Beherrschung operationeller und sicherheitsrelevanter Risiken
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§ 54 Meldung schwerwiegender Betriebs- oder Sicherheitsvorfälle
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Unterabschnitt 4 Starke Kundenauthentifizierung
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§ 55 Starke Kundenauthentifizierung
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Unterabschnitt 5 Zugang zu Konten und Zahlungssystemen
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§ 56 Zugang zu Zahlungskontodiensten bei CRR-Kreditinstituten
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§ 57 Zugang zu Zahlungssystemen
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§ 57a Voraussetzungen für die Beantragung der Teilnahme an benannten Zahlungssystemen; Verordnungsermächtigung
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§ 58 Aufgaben der Bundesanstalt bei Kartenzahlverfahren, Ausnahmen für neue Zahlverfahren im Massenzahlungsverkehr; Verordnungsermächtigung
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Unterabschnitt 5a Technische Infrastrukturleistungen
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§ 58a Zugang zu technischen Infrastrukturleistungen bei der Erbringung von Zahlungsdiensten oder dem Betreiben des E-Geld-Geschäfts
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Abschnitt 11 Datenschutz
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§ 59 Datenschutz
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Abschnitt 12 Beschwerden; Außergerichtliche Streitbeilegung und kollektive Verbraucherinformation
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§ 60 Beschwerden über Zahlungsdienstleister
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§ 61 Beschwerden über E-Geld-Emittenten
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§ 62 Streitbeilegung bei einem Zahlungsdienstleister
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§ 62a Kollektive Verbraucherinformation
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Abschnitt 13 Strafvorschriften, Bußgeldvorschriften
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§ 63 Strafvorschriften
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§ 64 Bußgeldvorschriften
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§ 65 Mitteilung in Strafsachen
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§ 65a Bekanntmachung von Sanktionen wegen Verstößen gegen die Verordnung (EU) 2022/2554
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Abschnitt 14 Übergangsvorschriften
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§ 66 Übergangsvorschriften für Zahlungsinstitute, die bereits über eine Erlaubnis verfügen
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§ 67 Übergangsvorschriften für E-Geld-Institute, die bereits über eine Erlaubnis verfügen
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§ 68 Übergangsvorschriften für bestimmte Zahlungsdienste und für die starke Kundenauthentifizierung
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§ 69 Übergangsvorschrift zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz
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Zuletzt geändert durch Art. 11 G v. 28.2.2025 I Nr. 69
Ersetzt G 7610-16 v. 25.6.2009 I 1506 (ZAG)
Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26
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