Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung – StVZO

arrow_left arrow_right

Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart zum Betrieb als Kraftfahrzeug bestimmt sind, dürfen nicht als Anhänger betrieben werden.

Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 10.6.2024 I Nr. 191
Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
print