Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung – StVZO

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1Der Hubraum ist wie folgt zu berechnen:

1.
Für pi wird der Wert von 3,1416 eingesetzt.
2.
1Die Werte für Bohrung und Hub werden in Millimeter eingesetzt, wobei auf die erste Dezimalstelle hinter dem Komma auf- oder abzurunden ist.
3.
1Der Hubraum ist auf volle Kubikzentimeter auf- oder abzurunden.
4.
1Folgt der zu rundenden Stelle eine der Ziffern 0 bis 4, so ist abzurunden, folgt eine der Ziffern 5 bis 9, so ist aufzurunden.

Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 10.6.2024 I Nr. 191
Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
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