Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung – StVZO

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(Fundstelle: BGBl. I 2012, 1105 - 1114)

1
Durchführung und Gegenstand der Hauptuntersuchung
Bei der Durchführung der Hauptuntersuchung (HU) hat der amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr (im Folgenden als aaSoP bezeichnet) oder der von einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation betraute Prüfingenieur (im Folgenden als PI bezeichnet) die Einhaltung
1.
der für diese Untersuchung geltenden Vorschriften des § 29 und der Anlage VIII dieser Verordnung sowie der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr vom 21. Juni 1975 (BGBl. I S. 1573), die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. April 2021 (BGBl. I S. 822) geändert worden ist, sowie
2.
der dazu im Verkehrsblatt vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Benehmen mit den zuständigen obersten Landesbehörden bekannt gemachten Richtlinien
oder, soweit solche nicht vorliegen,
3.
diesbezüglicher Vorgaben nach Nummer 2 der Anlage VIIIe für die Pflicht- und Ergänzungsuntersuchungen
zu überprüfen.
Zusätzlich müssen bei der Durchführung der HU Prüfhinweise befolgt werden, die vom „Arbeitskreis Erfahrungsaustausch in der technischen Fahrzeugüberwachung nach § 19 Absatz 3 und § 29 StVZO“ (AKE) erarbeitet, bereitgestellt und den betroffenen Fahrzeugherstellern oder -importeuren mitgeteilt wurden.
Die Durchführung der HU erstreckt sich auf das Fahrzeug mit den unter den Nummern 6.1 bis 6.10 aufgeführten Bauteilen und Systemen. Bei Fahrzeugen mit eigener Bremsanlage hat die HU zum Beginn zur Konditionierung und Prüfung der Fahrzeuge eine kurze Fahrt mit einer Geschwindigkeit von mindestens 8 km/h zu beinhalten.
2
Umfang der Hauptuntersuchung
Die Entscheidung, ob zusätzlich zur Pflichtuntersuchung auch eine Ergänzungsuntersuchung durchzuführen ist, liegt im pflichtgemäßen Ermessen des aaSoP oder PI; jedoch muss unter Beachtung von Nummer 1
2.1
die Hauptuntersuchung mindestens die unter den Nummer 6.1 bis 6.10 vorgeschriebene Pflichtuntersuchungen umfassen. Wurde die Untersuchung
2.1.1
des Motormanagement-/Abgasreinigungssystems nach Nummer 3.1.1.1 der Anlage VIII
oder
2.1.2
der Gasanlagen im Antriebssystem nach Nummer 3.1.1.2 der Anlage VIII
jeweils als eigenständiger Teil durchgeführt, verringert sich für den aaSoP oder PI der Umfang der von ihm durchzuführenden Pflichtuntersuchungen um diese eigenständigen Teile,
2.2
der aaSoP oder PI zusätzlich Ergänzungsuntersuchungen durchführen, wenn auf Grund des Zustandes oder des Alters des Fahrzeugs, Bauteils oder Systems die Vermutung besteht, dass bei den entsprechenden Untersuchungspunkten eine über die Pflichtuntersuchung hinausgehende vertiefte Untersuchung erforderlich ist. Dabei sind die unter den Nummern 6.1 bis 6.10 jeweils zu treffenden Ergänzungsuntersuchungen dann zu erweitern, wenn dies zur Feststellung der Verkehrssicherheit, Umweltverträglichkeit und Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeugs erforderlich ist, sowie bei Überschreitungen des Vorführtermins zur HU um mehr als zwei Monate. Dies gilt in gleicher Weise, wenn unzulässige technische Änderungen am Fahrzeug, an Bauteilen oder Systemen vermutet werden,
2.3
an einem Fahrzeug, für das eine vorgeschriebene Sicherheitsprüfung (SP) nicht nachgewiesen werden kann, zusätzlich eine SP durchgeführt werden. Der Umfang der HU mindert sich dabei um die Prüfpunkte der zusätzlich durchgeführten SP. In diesem Fall ist vom aaSoP oder PI zusätzlich das Prüfprotokoll über die SP zu erstellen. Die Vorschriften der Nummer 3.2.2 der Anlage VIII gelten entsprechend.
3
Beurteilung der bei Hauptuntersuchungen festgestellten Mängel und deren Weitergabe
3.1
Werden bei HU an Fahrzeugen Mängel nach Nummer 3.1.4 der Anlage VIII festgestellt, sind diese vom aaSoP oder PI zu beurteilen. Dies gilt auch, wenn die Untersuchung des Motormanagement-/Abgasreinigungssystems als eigenständiger Teil nach Maßgabe von Nummer 3.1.1.1 der Anlage VIII durchgeführt wurde. Die Beurteilung und die Zuordnung der Mängel müssen nach der hierzu im Verkehrsblatt vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Benehmen mit den zuständigen obersten Landesbehörden bekannt gemachten Richtlinie vorgenommen werden. Die Anwendung der Richtlinie einschließlich der ordnungsgemäßen Beurteilung der Fahrzeuge durch die aaSoP/PI haben die Technischen Prüfstellen und Überwachungsorganisationen sicherzustellen.
3.2
Die bei den HU festgestellten Mängel und/oder festgestellte Ausbauten von sicherheits- oder umweltrelevanten Fahrzeugeinrichtungen sowie Rückrüstungen oder Hochrüstungen der Fahrzeuge bezogen auf einen zum Zeitpunkt des erstmals in den Verkehr kommenden Vorschriftenstandes sind von den Technischen Prüfstellen und amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen der Zentralen Stelle nach Anlage VIIIe und einer hierzu im Verkehrsblatt vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Benehmen mit den zuständigen obersten Landesbehörden bekannt gemachten Richtlinie mindestens halbjährlich zu melden.
4
Untersuchungskriterien
Das Fahrzeug ist hinsichtlich der Ausführung, des Zustandes, der Funktion und der Wirkung seiner Bauteile und Systeme zu untersuchen.
4.1
Die Untersuchung der Ausführung hat visuell und/oder elektronisch – auch über die elektronische Fahrzeugschnittstelle – auf
4.1.1
eine vorgegebene Gestaltung,
4.1.2
eine vorgegebene Anbringung/Anzahl,
4.1.3
eine vorgegebene Schaltung (Verbauprüfung),
4.1.4
eine erforderliche Kennzeichnung (Identifizierung)
zu erfolgen.
4.2
Die Untersuchung des Zustandes hat visuell und/oder manuell und/oder elektronisch – auch über die elektronische Fahrzeugschnittstelle – auf
4.2.1
Beschädigung, Korrosion und Alterung,
4.2.2
übermäßigen Verschleiß und übermäßiges Spiel,
4.2.3
sachgemäße Befestigung, Sicherung, Montage und Verlegung,
4.2.4
Freigängigkeit und Leichtgängigkeit
zu erfolgen.
4.3
Die Untersuchung der Funktion hat visuell und/oder manuell und/oder elektronisch – auch über die elektronische Fahrzeugschnittstelle – zu erfolgen. Dabei ist zu prüfen, ob nach der Betätigung von Pedalen, Hebeln, Schaltern oder sonstigen Bedienungseinrichtungen, die einen Vorgang auslösen, dieser Vorgang zeitlich und funktionell richtig abläuft.
4.4
Die Untersuchung der Wirkung ist eine messtechnische Untersuchung – die auch Rechenvorgänge impliziert – eines Bauteils oder Systems auf Einhalten oder Erreichen von vorgegebenen Grenzwerten; sie kann auch über die elektronische Fahrzeugschnittstelle erfolgen.
5
Anforderungen an die Durchführung der Untersuchung
Die Durchführung der Untersuchung hat zerstörungsfrei und ohne Ausbau von Fahrzeugeinrichtungen und -teilen zu erfolgen.
Bei Untersuchungen über die elektronische Fahrzeugschnittstelle ist sicherzustellen, dass
5.1
keine der im elektronischen Ergebnisspeicher abgelegten Einträge geändert oder gelöscht,
5.2
keine neuen Einträge im elektronischen Ergebnisspeicher vorgenommen,
5.3
die implementierten Diagnosefunktionen nicht beeinträchtigt
und
5.4
keine sonstigen negativen Beeinträchtigungen der Fahrzeuge oder Fahrzeugeinrichtungen durch die Untersuchung vorgenommen
werden können.
6
Untersuchung
Untersuchungspunkt
(Bauteil, System)
Untersuchungskriterium
Pflichtuntersuchungen
Ergänzungsuntersuchungen
(Beispiele)
6.1
Bremsanlage
Gesamtanlage  





Einhaltung von Vorgaben
Betriebsbremswirkung
Feststellbremswirkung
Gleichmäßigkeit
Funktion der Dauerbrems-
anlage
Auffälligkeiten
Abstufbarkeit/Zeitverhalten
Auffälligkeiten
Löseverhalten
 

Hilfsbremswirkung
Funktion des automatischen Blockierverhinderers
Dichtheit
Einrichtungen zur
Energiebeschaffung
  Füllzeit
Auffälligkeiten
   

Untersuchungspunkt
(Bauteil, System)
Untersuchungskriterium
Pflichtuntersuchungen
Ergänzungsuntersuchungen
(Beispiele)
Einrichtungen zur
Energiebevorratung
 
Zustand
Auffälligkeiten
Funktion der Entwässerungseinrichtung
 
Zustand
Ausführung
Betätigungs- und Übertragungseinrichtungen   Zustand
Auffälligkeiten
  Zustand
Auflaufeinrichtung  
Zustand
Auffälligkeiten
Funktion
 
Zustand
Ausführung
Steuer- und Regeleinrichtungen
(Ventile)
 




Zustand
Auffälligkeiten
bei Druckluftbremsanlagen:
Einstellung und Funktion des automatisch lastabhängigen Bremskraftreglers
Funktion der Abreißsicherung
Funktion der selbsttätigen Bremsung
Funktion des Löseventils am Anhänger
Funktion der Drucksicherung (bei nicht SP-pflichtigen Fahrzeugen)
 


Zustand
Ausführung
Funktion des Bremskraftverstärkers
Funktion der Drucksicherung
Radbremse/Zuspanneinrichtung  
Zustand
Auffälligkeiten
Funktion
 


Zustand
Funktion der Nachstelleinrichtung
Einstellung
Ausführung
Prüfeinrichtungen und Prüfanschlüsse   Zustand
Auffälligkeiten
  Zustand
Kontroll- und Warneinrichtungen   Funktion    
6.2
Lenkanlage
Gesamtanlage   Einhaltung von Vorgaben    
Betätigungseinrichtungen  

Zustand
Auffälligkeiten
Ausführung
Zulässigkeit
Funktion der Lenkanlage
 
Zustand
Lenkkräfte
– Auffälligkeit, Zulässigkeit
Übertragungseinrichtungen   Zustand
Auffälligkeiten
 
Zustand
Einstellung
Lenkhilfe   Funktion  
Zustand
Dichtheit
Lenkungsdämpfer   Zustand    
6.3
Sichtverhältnisse
Gesamtsystem   Einhaltung von Vorgaben    
Scheiben  
Zustand
Auffälligkeiten
Beeinträchtigung des Sichtfeldes
 
Zustand
Ausführung
Zulässigkeit

Untersuchungspunkt
(Bauteil, System)
Untersuchungskriterium
Pflichtuntersuchungen
Ergänzungsuntersuchungen
(Beispiele)
Rückspiegel  
Zustand
Auffälligkeiten
Ausführung, Anzahl
Zulässigkeit
 
Zustand
Beeinträchtigung der Sicht
Scheibenwischer  
Zustand
Auffälligkeiten
Funktion
  Zustand
Scheibenwaschanlage   Funktion    
6.4
Lichttechnische Einrichtungen und andere Teile der elektrischen Anlage
Gesamtsystem   Einhaltung von Vorgaben    
6.4.1
Aktive lichttechnische Einrichtungen
Scheinwerfer und Leuchten  



Zustand
Auffälligkeiten
Ausführung
Zulässigkeit
Anzahl
Zulässigkeit
Funktion
Einstellung der Scheinwerfer
 


Zustand
Prüfzeichen
Blinkfrequenz von Fahrtrichtungsanzeiger und Warnblinkanlage
Anbaumaße und Sichtwinkel
Zulässigkeit
6.4.2
Passive lichttechnische Einrichtungen
Rückstrahler und retroreflektierende Einrichtungen  

Zustand
Auffälligkeiten
Ausführung
Zulässigkeit
Anzahl
Zulässigkeit
 

Zustand
Prüfzeichen
Anbaumaße und Sichtwinkel
Zulässigkeit
6.4.3
Andere Teile der elektrischen Anlage
elektrische Leitungen   Zustand
Auffälligkeiten
 
Zustand
Verlegung, Absicherung
Batterien   Zustand
Auffälligkeiten
  Zustand
elektrische Verbindungs-
einrichtungen
 

Zustand
Auffälligkeiten
Ausführung
Zulässigkeit
Anzahl
Zulässigkeit
 
Zustand
Funktion (Kontaktbelegung)
Kontroll- und Warneinrichtungen   Funktion    
andere Teile   Zustand
Auffälligkeiten
  Zustand
6.5
Achsen, Räder, Reifen, Aufhängungen
Gesamtsystem   Einhaltung von Vorgaben    
Achsen   Zustand
Auffälligkeiten
 
Zustand
Art und Qualität der Reparaturausführung

Untersuchungspunkt
(Bauteil, System)
Untersuchungskriterium
Pflichtuntersuchungen
Ergänzungsuntersuchungen
(Beispiele)
Aufhängung  
Zustand
Auffälligkeiten
Ausführung
Zulässigkeit (Kraftrad)
  Zustand
Federn, Stabilisator   Zustand
Auffälligkeiten
 
Zustand
Ausführung
Zulässigkeit
pneumatische und hydro-
pneumatische Federung
  Zustand
Auffälligkeiten
 
Zustand
Funktion und Einstellung der Ventile
Schwingungsdämpfer/
Achsdämpfung
 
Zustand
Auffälligkeiten
Ausführung
Zulässigkeit
  Zustand
Räder  
Zustand
Auffälligkeiten
Ausführung
Zulässigkeit
  Zustand
Reifen  
Zustand
Auffälligkeiten
Ausführung
Zulässigkeit
  Zustand
6.6
Fahrgestell, Rahmen, Aufbau; daran befestigte Teile
Gesamtsystem   Einhaltung von Vorgaben    
Rahmen/tragende Teile   Zustand
Auffälligkeiten
  Zustand
Aufbau  
Zustand
Auffälligkeiten
Ausführung
Zulässigkeit/Befestigung
  Zustand
Unterfahrschutz/seitliche
Schutzvorrichtung
 
Zustand
Auffälligkeiten
Ausführung
Zulässigkeit
  Zustand
mechanische Verbindungs-
einrichtungen
  Zustand
Auffälligkeiten
 

Zustand
Ausführung
Zulässigkeit
Funktion
Stützeinrichtungen   Zustand
Auffälligkeiten
 
Zustand
Funktion
Reserveradhalterung  
Zustand
Auffälligkeiten
Ausführung
Zulässigkeit
 
Zustand
Funktion
Heizung (nicht elektrisch und nicht mit Motorkühlmittel als Wärmequelle)  
Zustand
Auffälligkeiten
Ausführung
 

Zustand
Prüf- bzw. Austauschfristen
Funktion
Kraftradverkleidung  
Zustand
Auffälligkeiten
Ausführung
Zulässigkeit
  Zustand

Untersuchungspunkt
(Bauteil, System)
Untersuchungskriterium
Pflichtuntersuchungen
Ergänzungsuntersuchungen
(Beispiele)
andere Teile   Zustand
Auffälligkeiten
 
Zustand
Ausführung
Zulässigkeit
Antrieb   Zustand
Auffälligkeiten
  Zustand
6.7
Sonstige Ausstattungen
6.7.1
Ausstattungen für aktive und passive Sicherheit
Sicherheitsgurte oder andere Rückhaltesysteme  

Einhaltung von Vorgaben
Zustand
Auffälligkeiten
Anzahl, Anbringung
Zulässigkeit
 
Ausführung
Zulässigkeit
Funktion
Airbag   Einhaltung von Vorgaben   Einhaltung der vom Hersteller vorgegebenen Austauschfrist
Überrollschutz   Einhaltung von Vorgaben    
fahrdynamische Systeme mit Eingriff in die Brems-/Lenkanlage   Einhaltung von Vorgaben    
sonstige Ausstattungen   Einhaltung von Vorgaben    
6.7.2
Weitere Ausstattungen
Sicherung gegen unbefugte
Benutzung/Diebstahlsicherung/Alarmanlage
 
Ausführung
Zulässigkeit
Funktion
 
Zustand
Unterlegkeile  
Zustand
Auffälligkeiten
Ausführung, Anzahl,
Anbringung
Zulässigkeit
  Zustand
Einrichtungen für Schallzeichen  
Ausführung
Zulässigkeit
Funktion
  Zustand
Warndreieck/Warnleuchte/Warnweste, Verbandskasten   Ausführung
Zulässigkeit
  Zustand
Geschwindigkeitsmessgerät  
Ausführung
Zulässigkeit
Funktion
  Genauigkeit
Fahrtschreiber/Kontrollgerät  
Vorhandensein von Einbauschild und Verplombung
Einhaltung der Prüffrist
 
Zustand
Funktion
Geschwindigkeitsbegrenzer  


Einhaltung von Vorgaben
Ausführung, Einbau
Zulässigkeit
Vorhandensein von
Prüfbescheinigung bzw.
Verplombung
Funktion, falls durchführbar
 

Zustand
Manipulationssicherheit
Funktion

Untersuchungspunkt
(Bauteil, System)
Untersuchungskriterium
Pflichtuntersuchungen
Ergänzungsuntersuchungen
(Beispiele)
Geschwindigkeitsschild(er)  
Zustand
Auffälligkeiten
Ausführung, Anzahl,
Anbringung
Zulässigkeit
  Zustand
weitere sicherheits-
relevante Ausstattungen
  Einhaltung von Vorgaben    
6.8
Umweltbelastung
6.8.1
Geräusche
6.8.1.1
Fahrzeuge allgemein
Schalldämpferanlage  

Zustand
Auffälligkeiten
Ausführung
Zulässigkeit
Geräuschentwicklung
Auffälligkeiten
 
Zustand
Messung Standgeräusch
Motor/Antrieb/Aufbau/Kapselung   Geräuschentwicklung
Auffälligkeiten
 
Zustand
Messung Fahrgeräusch
6.8.1.2
Krafträder
Schalldämpferanlage  

Zustand
Auffälligkeiten
Ausführung
Zulässigkeit, Kennzeichnung der Auspuffanlage
Geräuschentwicklung
Auffälligkeiten
 

Zustand
Messung Standgeräusch
bei nicht nachgewiesener
Zulässigkeit
Messung Standgeräusch
Motor/Antrieb/Aufbau/Kapselung   Geräuschentwicklung
Auffälligkeiten
 
Zustand
Messung Fahrgeräusch
6.8.2
Abgase
6.8.2.1
Kraftfahrzeuge ohne On-Board-Diagnosesystem (Anlage VIII Nummer 1.2.1.1 Buchstabe b)
schadstoffrelevante Bauteile/
Abgasanlage
 
Zustand
Auffälligkeiten
Ausführung
Zulässigkeit
   
Abgasreinigungssystem   Abgasverhalten
Zulässigkeit
   
6.8.2.2
Kraftfahrzeuge mit On-Board-Diagnosesystem (Anlage VIII Nummer 1.2.1.1 Buchstabe a)
schadstoffrelevante Bauteile/
Abgasanlage
 
Zustand
Auffälligkeiten
Ausführung
Zulässigkeit
   

Untersuchungspunkt
(Bauteil, System)
Untersuchungskriterium
Pflichtuntersuchungen
Ergänzungsuntersuchungen
(Beispiele)
Motormanagement-/
Abgasreinigungssysteme
 
Abgasverhalten
Zulässigkeit
OBD-Daten (Modus 01)
Zulässigkeit
  OBD-Fehlercodes (Modus 03)
Zulässigkeit
6.8.3
Elektromagnetische Verträglichkeit
Zündanlage/andere elektrische und elektronische Einrichtungen   Zustand
Auffälligkeiten
   
6.8.4
Verlust von Flüssigkeiten
Motor/Antrieb/Lenkanlage/Tank/Kraftstoffleitungen/Bremsanlage/Klimaanlage/Batterie  
Zustand
Auffälligkeiten
Ausführung
Zulässigkeit
 
Zustand
Dichtheit
6.8.5
Gasanlagen im Antriebssystem von Kraftfahrzeugen
gesamte Gasanlage  

Zustand
Auffälligkeiten
Ausführung
Zulässigkeit
Dichtheit
 
Zustand
Kennzeichnungen der Bauteile
6.8.6
Wasserstoffanlagen im Antriebssystem von Kraftfahrzeugen
gesamte Wasserstoffanlage   Einhaltung von Vorgaben    
6.8.7
Elektrischer Antrieb von Kraftfahrzeugen
gesamter elektrischer
Antrieb
  Einhaltung von Vorgaben    
6.8.8
Hybridantrieb von Kraftfahrzeugen
gesamter Antrieb   Einhaltung von Vorgaben    
6.9
Zusätzliche Untersuchungen an Kraftfahrzeugen, die zur gewerblichen Personenbeförderung eingesetzt sind
einzelne Systeme   Einhaltung von Vorgaben    
6.9.1
Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Fahrgastsitzplätzen
Gesamtsystem   Einhaltung von Vorgaben    
Ein-, Aus- und Notausstiege  

Zustand
Auffälligkeiten
Ausführung, Anzahl
Zulässigkeit
Funktion der Reversiereinrichtung
 
Zustand
Funktion
Hebeeinrichtungen/Hublifte,
fremdkraftbetätigte Rampen
 
Zustand
Auffälligkeiten
Funktion
 
Zustand
Funktion

Untersuchungspunkt
(Bauteil, System)
Untersuchungskriterium
Pflichtuntersuchungen
Ergänzungsuntersuchungen
(Beispiele)
Bodenbelag und Trittstufen  
Zustand
Auffälligkeiten
Ausführung
  Zustand
Platz für Fahrer und Begleit-
personal
 
Zustand
Auffälligkeiten
Ausführung
  Zustand
Sitz-/Steh-/Liegeplätze, Durchgänge  
Zustand
Auffälligkeiten
Ausführung, Anzahl
Zulässigkeit
 
Zustand
Übereinstimmung mit
Angaben auf Schild
Festhalteeinrichtungen,
Rückhalteeinrichtungen
 

Zustand
Auffälligkeiten
Ausführung, Anzahl,
Anbringung
Zulässigkeit
Funktion
  Ausführung
Zulässigkeit
Fahrgastverständigungssystem   Funktion   Zustand
Innenbeleuchtung   Funktion   Zustand
Ziel-/Streckenschild,
Liniennummer
  Ausführung  
Funktion der Beleuchtungs-
einrichtung
Zustand
Unternehmeranschrift   Ausführung    
Feuerlöscher   Einhaltung der Prüffrist   Zustand
Brand-/Rauchmelder   Funktion   Zustand
Verbandkästen einschließlich Inhalt und Unterbringung  
Zustand
Auffälligkeiten
Ausführung
  Zustand
6.9.2
Taxi
Gesamtsystem   Einhaltung von Vorgaben    
Taxischild/Beleuchtungseinrichtung   Ausführung  
Zustand
Funktion
Fahrzeugfarbe   Ausführung
Zulässigkeit
   
Unternehmeranschrift   Ausführung    
Fahrpreisanzeiger  
Ausführung
Verplombung
  Zustand
Alarmeinrichtung  
Ausführung
Zulässigkeit
Funktion
  Zustand
6.9.3
Krankenkraftwagen
Kennzeichnung   Ausführung, Anbringung
Zulässigkeit
  Zustand
Inneneinrichtung   Ausführung   Zustand
Untersuchungspunkt
(Bauteil, System)
Untersuchungskriterium
Pflichtuntersuchungen
Ergänzungsuntersuchungen
(Beispiele)
6.10
Identifizierung und Einstufung des Fahrzeugs
Fahrzeug-Identifizierungsnummer  
Zustand
Auffälligkeiten
Ausführung – Übereinstimmung mit den Fahrzeugdokumenten
  Zustand
Fabrikschild   Ausführung, Anbringung
Zulässigkeit
  Übereinstimmung mit den Fahrzeugdokumenten
Nachweis der Übereinstimmung mit der Richtlinie 96/53/EG  
Zustand
Auffälligkeiten
Ausführung
Auffälligkeiten
  Übereinstimmung mit den
tatsächlichen Maßen
amtliches Kennzeichen
(vorne und hinten)
 
Zustand
Ausführung
   
Fahrzeugdokumente   Übereinstimmung der Angaben mit den tatsächlichen Verhältnissen    

Redaktionelle Anmerkungen

(+++ Anlage VIIIa: Zur Anwendung vgl. § 72 Abs. 2 Nr. 8 +++)

Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 10.6.2024 I Nr. 191
Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
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