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Stiftungsgesetz – StiftBTG

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1Die Stiftungen stehen unter der Rechtsaufsicht des Landes, in dem sie ihren Sitz haben.
2Sie beschränkt sich darauf, zu überwachen, daß die Organe der Stiftung die Gesetze, das Stiftungsgesetz und die Stiftungssatzung beachten.

Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26