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Schiffsausrüstungsverordnung – SchAusrV

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Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie ist zuständige Behörde im Sinne dieser Verordnung und führt diese aus, soweit nichts Anderes bestimmt ist.

Zuletzt geändert durch Art. 6 V v. 3.3.2020 I 412
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25