(1) 1Wer die Laufbahnprüfung bestanden hat, erhält ein Abschlusszeugnis.
2Das Abschlusszeugnis enthält:
(2) 1Wer die Laufbahnprüfung nicht bestanden hat, erhält einen Bescheid über die nicht bestandene Laufbahnprüfung und eine Bescheinigung über die erbrachten Ausbildungsleistungen.
2Aus der Bescheinigung geht hervor, wie lange die Ausbildung gedauert hat, welche Inhalte sie umfasst hat und wie viele Rangpunkte erreicht worden sind.