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GntDAIVVDV
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Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Dienst in der allgemeinen und inneren Verwaltung des Bundes – GntDAIVVDV
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§ 9 Laufbahnprüfung
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1
Die Diplomprüfung ist die Laufbahnprüfung.
2
Sie besteht aus
1.
der Zwischenprüfung,
2.
der Prüfung in dem Modul „Sozialwissenschaftliche Grundlagen des Verwaltungshandelns“,
3.
den Modulprüfungen des Hauptstudiums,
4.
der Diplomarbeit und
5.
der mündlichen Abschlussprüfung.
Zuletzt geändert durch Art. 3 V v. 15.1.2025 I Nr. 18
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25
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