α
GemAusGO
print
Geschäftsordnung für den Gemeinsamen Ausschuß – GemAusGO
arrow_left
arrow_right
§ 15 Wahlen
link
anchor
Wahlen werden mit verdeckten Stimmzetteln durchgeführt.
Zuletzt geändert durch Bek. v. 20.7.1993 I 1500
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25
Impressum
Datenschutzerklärung