(1) Die schriftliche Abschlussprüfung besteht aus sechs Klausuren.
(2) Studierende der Fachrichtung „Bundesnachrichtendienst“ schreiben
(3) Studierende der Fachrichtung „Verfassungsschutz“ schreiben
(4) Die Bearbeitungszeit beträgt für jede Klausur 240 Minuten.
(5) 1Die Klausuren werden an aufeinanderfolgenden Arbeitstagen geschrieben.
2An einem Tag wird nur eine Klausur geschrieben.
3Nach zwei Prüfungstagen ist ein freier Tag vorzusehen.
(6) Die Klausuren werden unter Aufsicht geschrieben.