(1) 1Im Hauptstudium sind mindestens zwölf Leistungstests zu absolvieren.
2Sechs Leistungstests sind Klausuren.
(2) Im Einvernehmen mit den Dienstbehörden kann die Hochschule festlegen, dass mehr als sechs Leistungstests in einer anderen Form als der Klausur absolviert werden können.
(3) Studierende der Fachrichtung Bundesnachrichtendienst schreiben
(4) Studierende der Fachrichtung Verfassungsschutz schreiben
(5) Die Leistungstests des Hauptstudiums II sollen einen Monat vor Beginn der schriftlichen Abschlussprüfung abgeschlossen sein.