1Die Diplomarbeit ist beim Prüfungsamt nach den Vorgaben der Ausbildungsrichtlinien abzugeben. 2Das Abgabedatum wird vom Prüfungsamt dokumentiert. 3Die Abgabe beim Prüfungsamt ist zu dokumentieren.
Ersetzt V 2030-7-6-5 v. 8.7.2004 I 1591 (LAP-gehDAAV 2004)