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Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Auswärtigen Dienst – GADVDV

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1Das Studium vermittelt rechtswissenschaftliche, verwaltungsorganisatorische, ökonomische, fremdsprachliche und außenpolitische Grundlagen, sowie berufsfeldbezogene Inhalte.
2Die berufsfeldbezogenen Inhalte aus den vorgenannten Bereichen sind wie folgt gegliedert:
3

1.
Zivilrecht; internationales Privatrecht; Familien-, Erb- und Beurkundungsrecht,
2.
Öffentliches Recht; besonderes Verwaltungsrecht, Ausländerrecht; Pass- und Staatsangehörigkeitsrecht, Konsularrecht,
3.
Ressourcenmanagement; Projektmanagement, Zuwendungs- und Vergaberecht mit Blick auf politische Öffentlichkeits- und Kulturarbeit im Ausland, Personalverwaltung,
4.
Grundlagen außenpolitischen Handelns als Querschnittsthema,
5.
Volkswirtschaftslehre, insbesondere Außenwirtschaftsförderung, internationale Wirtschaftsbeziehungen und Entwicklungszusammenarbeit, sowie
6.
Fremdsprachen: Englisch und Französisch zur Wahrnehmung konsularischer Aufgaben, Kommunikation mit Behörden und Abstimmung mit EU- und weiteren Partnern zu konsularischen und außenpolitischen Themen.

Ersetzt V 2030-7-6-5 v. 8.7.2004 I 1591 (LAP-gehDAAV 2004)
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25