Fahrzeug-Zulassungsverordnung – FZV

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(Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 199, S. 127)

Seite 1

 
Fahrzeugscheinheft
für Oldtimerfahrzeuge mit rotem Kennzeichen nach
§ 43 FZV
  Das vorstehende Kennzeichen ist
     
  Vorname, Name, Firma
     
  Straße und Hausnummer
     
  Postleitzahl, Wohnort/Firmensitz
     
  für die in der Auflistung beschriebenen ___ Fahrzeuge zu den in den nachfolgenden Hinweisen genannten Zwecken zugeteilt worden.  
         
      Ort, Datum
 
      Name der Zulassungsbehörde
 
      Unterschrift
 

Seiten 2 ff.

lfd. Nr. Fahrzeugklasse Fahrzeughersteller FIN Hubraum Erstzulassung Zul. Gesamtmasse in kg Zul. max. Achslast in kg max.
km/h
Vorne Mitte Hinten
                     
                     

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  Hinweise
Rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung für Oldtimer-Fahrzeuge
 
  Zwecke
Das rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung wurde aufgrund der Vorschriften des § 43 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) zugeteilt für:
 
  a) Probefahrten:  
    Fahrten zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeug  
  b) Überführungsfahrten:  
    Fahrten, die in der Hauptsache der Überführung des Fahrzeugs an einen anderen Ort dienen  
  c) An- und Abfahrten sowie Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen  
  d) Fahrten zum Zweck der Wartung und der Reparatur des Fahrzeugs  

Zuletzt geändert durch Art. 5 G v. 12.5.2026 I Nr. 142
Ersetzt V 9232-14 v. 3.2.2011 I 139 (FZV 2011)
Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
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