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Binnenschiffsuntersuchungsordnung – BinSchUO

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Diese Verordnung einschließlich ihrer Anhänge wird im Abstand von zwei Jahren vom Bundesministerium für Verkehr überprüft, um für die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs sowie für den Arbeits-, Umwelt- und Gewässerschutz erforderliche Anpassungen an internationales Recht vorzunehmen.

Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 17.12.2025 I Nr. 381
Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26