Binnenschiffseichordnung – BinSchEO

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1Bei einem Sportboot, dessen Baumuster geeicht ist, genügt anstelle der Eichung eine Überprüfung der Länge über alles und der größten Breite.
2Bei einem Sportboot, das für den Betrieb mit einem Außenbordmotor gebaut und eingerichtet ist, muss das Gewicht des Motors, der Tanks, der Tankfüllung und der Startbatterie dem Ergebnis der Baumuster-Eichung hinzugefügt werden.

Neugefasst durch Bek. v. 1.3.2022 I 220, 1384;
geändert durch Art. 5 V v. 14.10.2025 I Nr. 242
Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
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