Binnenschiffseichordnung – BinSchEO

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Die Eichung soll so sorgfältig durchgeführt werden, dass eine Genauigkeit im Ergebnis erreicht wird, deren Fehler geringer sind als

1 % bei einer Verdrängung von höchstens 500 m3,
5 m3 bei einer Verdrängung von mehr als 500 m3 bis zu 2 000 m3,
¼ % bei einer Verdrängung von mehr als 2 000 m3,
gleichviel, ob es sich um die Höchstverdrängung oder um Verdrängungen handelt, die gegebenen Eintauchungsunterschieden entsprechen.

Neugefasst durch Bek. v. 1.3.2022 I 220, 1384;
geändert durch Art. 5 V v. 14.10.2025 I Nr. 242
Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
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