Binnenschiffseichordnung – BinSchEO

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1Die Tragfähigkeit in Süßwasser mit der Dichte 1 entspricht der Wasserverdrängung von der Leerebene bis zur oberen Eichebene.
2Die Tragfähigkeit ist in Tonnen anzugeben und in Rubrik 22 des Eichscheins einzutragen, wobei auf 3 Dezimalstellen gerundet wird.

Neugefasst durch Bek. v. 1.3.2022 I 220, 1384;
geändert durch Art. 5 V v. 14.10.2025 I Nr. 242
Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
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