Binnenschiffseichordnung – BinSchEO

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Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften
§  1 Begriffsbestimmungen
§  2 Anwendungsbereich
§  3 Schiffseichamt
§  4 Zentralstelle
§  5 (weggefallen)
§  6 Arten der Eichung
§  7 Voraussetzungen
§  8 Eichschein
§  9 Verlängerung des Eichscheins
§ 10 Namensänderung
§ 11 Berichtigungen im Eichschein
§ 12 Vorläufige Eichbescheinigung
§ 13 Messgeräte
Zweiter Abschnitt
Schiffe, die zur Beförderung von Gütern bestimmt sind
§ 14 Genauigkeit
§ 15 Aufnahme der Maße
§ 16 Eichraum
§ 17 Leerebene und untere Eichebene
§ 18 Obere Eichebene
§ 19 Aufmaß und Berechnung
§ 20 Eichmarken
§ 21 Eichzeichen
§ 22 Eichskalen
§ 23 Tragfähigkeit
Dritter Abschnitt
Schiffe, die nicht
zur Beförderung von Gütern bestimmt sind
§ 24 Leerebene und untere Eichebene
§ 25 Ebene der größten Eintauchung
§ 26 Berechnung
§ 27 Tragfähigkeit
§ 28 Eichmarken
§ 29 Eichzeichen
Vierter Abschnitt
Sportboot-Eichverfahren
§ 30 Allgemeines
§ 31 Ebene der größten Eintauchung
§ 32 Berechnung der Wasserverdrängung
§ 33 Baumuster-Eichung
§ 34 Überprüfung von Nachbauten
§ 35 Eichbescheinigung
§ 36 Eichplakette mit Eichzeichen
§ 37 Grenzfälle
Fünfter Abschnitt
Nacheichungen und Nachprüfungen
§ 38 Nacheichung
§ 39 Nachprüfung von Eichungen
Sechster Abschnitt
Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 40 Gültigkeit alter Eichscheine
§ 41 Inkrafttreten

Anlagen
Anlage 1 Muster des Eichscheins für Binnenschiffe (Güterbeförderer)
Anlage 2 Muster des Eichscheins für Binnenschiffe (Nichtgüterbeförderer)
Anlage 3 Muster der Vorläufigen Eichbescheinigung (Güterbeförderer)
Anlage 4 Muster der Vorläufigen Eichbescheinigung (Nichtgüterbeförderer)
Anlage 5 Muster der Eichbescheinigung für Sportboote
Anlage 6 Muster der Eichplakette für Sportboote
Anlage 7 Muster des Eichverzeichnisses für Eichscheine und Eichbescheinigungen
Neugefasst durch Bek. v. 1.3.2022 I 220, 1384;
geändert durch Art. 5 V v. 14.10.2025 I Nr. 242
Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
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