Binnenschiffseichordnung – BinSchEO

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1Unter jeder Eichmarke kann eine Eichskala angebracht werden.
2Der Nullpunkt dieser Skala ist auf die waagerechte Ebene zu beziehen, die im beladenen Zustand die tiefste Stelle des Schiffsbodens oder – wenn ein Kiel vorhanden ist – die Unterkante des Kiels in der senkrechten Ebene an der Stelle der Skala berührt.

Neugefasst durch Bek. v. 1.3.2022 I 220, 1384;
geändert durch Art. 5 V v. 14.10.2025 I Nr. 242
Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
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