(1) Ein Branchenverband dient dazu, das Verständnis der in einem Erzeugnisbereich tätigen Wirtschaftsbeteiligten füreinander zu fördern und gemeinsame Interessen zur Förderung des Erzeugnisbereichs zu verfolgen.
(2) 1Insbesondere kann ein Branchenverband folgende Ziele verfolgen:
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(3) Der Branchenverband darf nicht