Sportbootführerscheinverordnung – SpFV

arrow_left arrow_right

(Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 105, S. 35 – 36)



Ärztlicher Nachweis über das Ergebnis
zur medizinischen Tauglichkeit eines Bewerbers/einer Bewerberin
um die Funktion als Prüfer/Prüferin in der Sportbootschifffahrt


Name, Vorname des/der Untersuchten
 
Geburtsdatum und -ort Ausgewiesen durch Vorlage
______________________________________________
 (Personalausweis oder Reisepass oder anderes Identitätsdokument)


 Hinweis: Die Feststellung der medizinischen Tauglichkeit erfolgt anhand der Kriterien in Anlage 2 der Sportbootführerscheinverordnung (veröffnetlicht unter www.gesetze-im-internet.de des Bundesministeriums für Justiz)


Die untersuchte Person wurde hinsichtlich ihrer körperlichen Fähigkeiten mit folgendem Ergebnis untersucht:

Untauglich  
Tauglich  
Tauglichkeit befristet bis*  
Tauglich mit einer oder mehrerer der folgenden Beschränkungen  
01 Sehhilfe (Brille und/oder Kontaktlinsen) erforderlich  
02 Hörhilfe erforderlich  
03 Prothesen der Gliedmaßen erforderlich  
09 Sonstige, tauglichkeitsbezogene Auflage**  
                                                                     


Name, Anschrift/Stempel mit Anschrift/Telefon Ort, Datum und Unterschrift des Arztes/ der Ärztin


* Nur anzuwenden, wenn dies in Teil 1 der Anlage 2 ausdrücklich vorgesehen oder dies in ähnlich gelagerten Fällen angezeigt ist.
** Bitte näher bezeichnende Auflage zu Code 09 in Druckbuchstaben in untenstehende Vorgabe eintragen und nicht über Zeilenlänge hinaus ausfüllen.


       
    Name, Vorname des/der Untersuchten

 
       


Angaben zu Sehteststelle

Eine Bescheinigung einer anerkannten Sehteststelle mit der Bestätigung eines ausreichenden Sehvermögens hat vorgelegen.

   Ja    Nein
Name der anerkannten Sehteststelle:  
Anschrift der Sehteststelle:  
   
Datum der Untersuchung:  
   
   Nein, die Untersuchung erfolgte durch die Unterzeichnerin/ den Unterzeichner  


Angaben zum Hörgeräteakustikbetrieb

Eine Bescheinigung des Hörgeräteakustikbetriebes mit der Bestätigung des ausreichenden Hörvermögens hat vorgelegen.

   Ja    Nein
Name des Hörageräteakustikbetriebes:  
Anschrift des Hörageräteakustikbetriebes:  
   
Datum der Untersuchung:  
   
   Nein, die Untersuchung erfolgte durch die Unterzeichnerin/den Unterzeichner  




 
 
Name, Anschrift/Stempel mit Anschrift/Telefon Ort, Datum und Unterschrift des Arztes/der Ärztin
Zuletzt geändert durch Art. 72 Abs. 4 G v. 23.10.2024 I Nr. 323
Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
print